Beitragsordnung

 

1. Die Beitragsordnung wird mit einfacher Mehrheit der Anwesenden der Abteilungsversammlung beschlossen.
2. Die jeweils neue Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.01. des Beschlussjahres in Kraft. Die Abteilungsversammlung kann einen anderen Termin beschließen.
3. Der Beitrag wird halbjährlich zu Beginn des jeweiligen Kalenderhalbjahres eingezogen.Für Eintritte während des laufenden Halbjahres werden die Mitgliedsbeiträge monatsanteilig eingezogen.
4. Um einen ermäßigten Beitrag zu erhalten müssen bis zum 31.10. beim Kassenwart folgende Bescheinigungen vorliegen:
4.1. Vollzeitschüler: Schülerbescheinigung für das laufende Schuljahr
4.2. Studenten: Immatrikulationsbescheinigung spätestens zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Semesters oder Trimesters
4.3. Wehr- und Zivildienstleistende: Wehr- oder Zivildienstnachweis
5. Bei einer Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen Gruppen ist der höhere Betrag zu entrichten.
6. Als Zahlungsform wird nur eine Einzugsermächtigung akzeptiert.
7. Der Einzug wird im 2. Monat des Kalenderhalbjahres vorgenommen.
8. Ein Mitglied kann von der Abteilung ausgeschlossen werden, wenn es die Lastschrift ungerechtfertigterweise storniert. Die Beitragsschuld bleibt bis zur restlosen Tilgung, auch über einen Vereinsausschluss hinaus, bestehen. Folgekosten wie Rücklast-, Mahn- und Stornogebühren sowie fremde Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
9. Austritt aus der Abteilung ist nur zum Halbjahresende möglich, wenn bis zum 30.06. oder 31.12. die Kündigung beim Abteilungsleiter oder Kassenwart schriftlich vorliegt. Für das angefangene Kalenderhalbjahr muss der volle Beitrag entrichtet werden.
10. Die Gebühren für Startbuch und/oder Startmarken werden bei Fälligkeit im Lastschriftverfahren mit der unter Punkt 6 erteilten Einzugsermächtigung eingezogen.

Diese Beitragsordnung wurde am 29.03.2010 durch die ordentliche Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt zum 01.07.2010 in Kraft.

Abteilungsbeiträge (ohne Hauptvereinsbeitrag)

Monatlicher Beitrag der Abteilung Tanzsport
Erwachsene 19,00€
Ermäßigt 15,00€
Kinder bis 12 Jahre 10,50€
Sozialpass 8,00€
Passive Mitglieder 0,00€
Rücklastschriftgebühren 16,00€
Beiträge gültig ab 17.03.2014